AGB

Fotostudio Daniels in Dortmund Hombruch

1. Geltungsbereich

1.1.
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn, Daniel Wocinski Fotografie, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2.
„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

 

2. Vertragsschluss

2.1.
Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

2.2.
Der Auftraggeber hat die M
öglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

2.3.
Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

2.4.
Der Auftraggeber hat die M
öglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.

2.5.
Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3. an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.

 

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

3.2.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

3.3.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder ngelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

3.4.
Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth o.ä.) vereinbart wurde, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber.

3.5.
Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reise sperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

 

4. Pflichten des Auftragnehmers

4.1.
Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.

4.2.
Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW-Format.

4.3.
Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen acht Wochen nach dem Fototermin die
Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

 

5. Vergütung und Auslagen

5.1.
Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird der zu sätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.

5.2.
Bei einem Hochzeitsvertrag wird eine erste Zahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf Konto des Auftragnehmers.

Bei Privatkunden ist der gesamte Betrag direkt nach Beendigung des Fototermins in bar oder per EC-Kartenzahlung fällig.

Bei Geschäftskunden wird eine Rechnung erstellt, welche nach Abschluss des Auftrages in elektronischer Form oder auf dem Postweg an den Auftraggeber verschickt wird.

5.3.
Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.

5.4.
Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer, jedoch nicht vor der Übergabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.

5.5.
An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgen jeweils von Dortmund aus. Die Anfahrt im Umkreis von 50 km von Dortmund wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, mit pauschal 0 berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang, wer den über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

5.6.
Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe der Veranstaltung / der Shooting-Location zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.

5.7.
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Veranstaltung / des Shootings werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.

 

6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung

6.1.
Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

6.2.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.2 dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertretenen hat.

6.3.
Kann der Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat, den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet.

6.4.
Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

 

7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

7.7.
Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.

7.2.
Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

7.3.
Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch, alle Fotos zu erhalten.

8. Haftung

8.1.
Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2.
In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3. dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3. dieser AGB ausgeschlossen.

8.3.
Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1. dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

8.4.
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des K
örpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1. bis 8.3. dieser AGB ausgeschlossen.

8.5.
Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mä
ngel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

 

9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

9.1.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

9.2.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

10. Datenschutrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers

10.1.
Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.

10.2.
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen.

10.3.
Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.

 

11. Textform

11.1.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien ein schließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

 

12. Anzuwendendes Recht

12.1.
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

12.2.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Dortmund. Der Gerichtsstand ist Dortmund, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die  Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

12.3.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. .

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